GL.om

Die Laseranlagen können um die Betriebsarten GL.om3 und GL.om4 erweitert werden. Die Betriebsart 3 dient zur Prozessbeobachtung (Automatisierung), die Betriebsart 4 zur Strahljustage. In diesen Betriebsarten ist es unter bestimmten Schutzmaßnahmen möglich, die Laserstrahlung bei geöffneter Schutztür freizugeben.

GL.om3 für GL.compact und GL.evo

Prozessbeobachtung (Automatisierung)

In der Betriebsart 3 kann eine Achse im Arbeitsraum der Maschine mit einer Zustimmeinrichtung bewegt werden. Offene Laserstrahlung (Laserklasse 4) ist in dieser Betriebsart zugelassen.

GL.om3 für GL.compact II, GL.smart und GL.ultra

Prozessbeobachtung (Automatisierung)

In der Betriebsart 3 können mehrere Achsen im Arbeitsraum der Maschine mit einer Zustimmeinrichtung bewegt werden. Offene Laserstrahlung (Laserklasse 4) ist in dieser Betriebsart sicherheitstechnisch verriegelt.

GL.om4 für GL.compact und GL.evo

Laserjustage (Laserklasse 4)

In der Betriebsart 4 kann nur die Z-Achse im Arbeitsraum der Maschine mit einer Zustimmeinrichtung bewegt werden. Offene Laserstrahlung (Laserklasse 4) ist in dieser Betriebsart zugelassen.

GL.om4 für GL.compact II, GL.smart und GL.ultra

Laserjustage (Laserklasse 4)

In der Betriebsart 4 kann eine Achse im Arbeitsraum der Maschine mit einer Zustimmeinrichtung bewegt werden. Offene Laserstrahlung (Laserklasse 4) ist in dieser Betriebsart zugelassen.