Hardwaremodul GL.om

Hardwaremodul GL.om3 und 4

Die Laseranlagen können um die Betriebsarten GL.om3 und GL.om4 erweitert werden. Die Betriebsart 3 dient zur Prozessbeobachtung (Automatisierung), die Betriebsart 4 zur Strahljustage. In diesen Betriebsarten ist es unter bestimmten Schutzmaßnahmen möglich, die Laserstrahlung bei geöffneter Schutztür freizugeben.

GL.om3 für GL.compact und GL.evo

Prozessbeobachtung (Automatisierung): In der Betriebsart 3 kann eine Achse im Arbeitsraum der Maschine mit einer Zustimmeinrichtung bewegt werden. Offene Laserstrahlung (Laserklasse 4) ist in dieser Betriebsart zugelassen.

GL.om3 für GL.compact II, GL.smart und GL.ultra

Prozessbeobachtung (Automatisierung): In der Betriebsart 3 können mehrere Achsen im Arbeitsraum der Maschine mit einer Zustimmeinrichtung bewegt werden. Offene Laserstrahlung (Laserklasse 4) ist in dieser Betriebsart sicherheitstechnisch verriegelt.

GL.om4 für GL.compact und GL.evo

Laserjustage (Laserklasse 4): In der Betriebsart 4 kann nur die Z-Achse im Arbeitsraum der Maschine mit einer Zustimmeinrichtung bewegt werden. Offene Laserstrahlung (Laserklasse 4) ist in dieser Betriebsart zugelassen.

GL.om4 für GL.compact II, GL.smart und GL.ultra

Laserjustage (Laserklasse 4): In der Betriebsart 4 kann eine Achse im Arbeitsraum der Maschine mit einer Zustimmeinrichtung bewegt werden. Offene Laserstrahlung (Laserklasse 4) ist in dieser Betriebsart zugelassen.